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ISPs sollen 1200 Websites sperren
Zensur in der Schweiz und anderswo demnächst auch für Warez?
Die Schweizer Internetanbieter werden wahrscheinlich zukünftig dazu genötigt, den Zugriff auf 1200 Kinderporno-Seiten zu sperren. Wählt man eine illegale Seite an, wird man dorthin umgeleitet, wo potentielle Kinderschänder am wenigsten hin wollen: zum schweizerischen Bundesamt für Polizei. Für den Anfang haben die dänischen Kollegen 1000 Urls geliefert, 200 weitere sollen aus eigenen Ermittlungen stammen. Die Swisscom-Tochter Bluewin beginnt schon in den nächsten zwei Wochen mit der Umsetzung. Insgesamt kann damit gerechnet werden, dass ca. 80 Prozent aller Schweizer Surfer bei der freien Wahl ihrer Websites demnächst einschränkt werden. Um es vorneweg klarzustellen: Maßnahmen gegen Kinderpornographie sind grundsätzlich wünschenswert. Allerdings gibt es bei diesem Vorhaben jede Menge Haken und Ösen. Alleine die technische Umsetzung dürfte sich als schwierig gestalten denn schon nach sehr kurzer Zeit dürfte ein Grossteil der Liste bereits veraltet sein. Darüber hinaus besteht auch das Risiko, dass Seiten gesperrt werden, dessen Inhalt nichts mit Kinderpornographie zu tun hat. Wenn also die IP-Adresse 1.2.3.4 blockiert wird, sich dort aber auch die Firmenwebsite einer unbeteiligten Firma XY befinden, wären die Seiten der Firma natürlich auch nicht mehr erreichbar. Die Angelegenheit ist schon etwas länger in der Pipeline und war bis zur Veröffentlichung eines Artikels in der Sonntagszeitung mehr oder weniger im Sand verlaufen. Schon im Juni 2006 bekamen die ISPs einen Brief von diversen Instituten mit dem Titel: "Freiwillige Blockierung von kommerziellen Kinderpornographie-Websites durch Schweizer Internet Service Provider - Kampagne "Stopp Kinderpornographie im Internet!" Das Problem: So oder so stehen die Provider mit einem Fuß im Knast. Geht man dem Schreiben nach und sperrt die Seiten, sofern dies technisch überhaupt möglich ist, kann man sie wegen der aktiven Ausübung von Zensur verklagen. Bleiben die Provider untätig, kann man sie wegen Beihilfe zur Verbreitung von Kinderpornografie anklagen.Das Interessante an der mehr oder weniger freiwilligen Zensur, die da von oben herab verordnet werden soll ist: Analoges gilt natürlich auch für die Musik- Film- oder Softwarepiraterie. Die Rechtslage in der Schweiz ist bei weitem nicht klar. Wo ist die Grenze zwischen Kinderschutz und Zensur? Soll ein ISP, der Datenpakete von A nach B transportiert, sich wirklich zur Zensurbehörde machen lassen? Von Briefträgern wird schließlich auch nicht verlangt, die auszutragende Post vor Auslieferung auf ihre moralische Unbedenklichkeit zu prüfen. Die Autoren von blogg.ch fragen nicht zu Unrecht warum man das Problem ausgerechnet bei den Providern anpackt? Laut Artikel 17, Absatz 1 und 2 (Medienfreiheit) der Bundesverfassung der Schweiz ist: "Die Freiheit von Presse, Radio und Fernsehen sowie anderer Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen ist gewährleistet. Zensur ist verboten." ![]() Und sollte das Beispiel aus der Schweiz Schule machen, könnte man auch in Deutschland auf vergleichbare Ideen kommen. Pressetext.ch berichtete kürzlich bereits darüber, dass auch die IFPI den Providern an den Kragen will, weil nach deren Meinung noch immer zu viel Musik über Tauschbörsen heruntergeladen wird. Dies ist übrigens in der Schweiz absolut legal! Nach Angaben von IFPI-Chef Kennedy wäre die IFPI sogar dazu bereit die Internet-Provider zu verklagen, die bei seinen Plänen nicht mitspielen wollen. Laut Pressesprecher Stefan Michalk der IFPI Deutschland will man alle rechtlichen Mittel ausschöpfen. Man sehe sich aufgrund des vorliegenden Gesetzentwurfes zur Durchsetzungsrichtlinie der EU zum zahnlosen Tiger degradiert.
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Administrator - sWiZz-eL!Te love 1s *!(not= atoi(let |
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Bis in der Schweiz etwas im Netz gesperrt werden kann braucht es ja wie überall zuerst millionen Tonnen Bürokratie. In dieser Zeit ist man im Netz schon wieder ein paar Schritte weiter.
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Willst du etwas wissen, so frage einen Erfahrenen und keinen Gelehrten. |
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