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» sWiZz-eL!Te-bo@rd » talk about life » off-topic » SUISA: Urhebervergütung auf Daten-CDs und DVD-Medien

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  #1 (permalink)  
Alt 07.01.2003, 13:26
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 11.2001
Beiträge: 95
SUISA: Urhebervergütung auf Daten-CDs und DVD-Medien

Das ist ja wohl der Gipfel!!!

Die SUISA, unser aller Freund, verlangt seit dem 1.1.03 neu auch Gebühren für Datenträger (cd/dvd). Bei den DatenCD\'s beträgt der Ansatz 6 Rappen für 525Mbyte (1h Musik), was etwa sieben bis acht Rappen pro CD-R macht. Mit dem kann ich eigentlich gut leben, aber jetzt kommt der Hammer:

Für eine beschreibbare DVD verlangen die vom Importeur sage und schreibe sFr. 1.84. Stellen wir uns mal vor, die DVDSchreiber sind in drei Jahren so verbreitet wie heute die CDBrenner. Dann streicht die SUISA zig Millionen nur über diese Abgaben ein. Ich persönlich habe bis jetzt bestimmt schon an die sechshundert Rohlinge beschrieben. Wären das DVD\'s gewesen, hätte ich (nur ich) der SUISA schon an die 1000 Stutz in den A**** geschoben. Natürlich werde ich ab jetzt meine Rohlinge in D bestellen, da ich dort diese Abgaben nicht leisten muss. Da hat man wiedermal viel studiert und der eigenen Wirtschaft eins reingehauen.

Sauerei!

Wenn einer ne Unterschriftensammlung startet, bin ich sofort dabei.


mehr auf:
http://heise.de/newsticker/data/vza-07.01.03-000/
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  #2 (permalink)  
Alt 07.01.2003, 13:40
Benutzerbild von redwood
Harry Plotter
 
Registriert seit: 05.2002
Ort: Schweiz
Beiträge: 1.164
RE: SUISA: Urhebervergütung auf Daten-CDs und DVD-Medien

Zitat:
Original von cosimo
Natürlich werde ich ab jetzt meine Rohlinge in D bestellen, da ich dort diese Abgaben nicht leisten muss.
Sauerei!
stimmt nicht ganz. auch in D hat man abgaben nur sind sie geringer

Hinweise für Hersteller (Konfektionierer), Importeure und Händler von Aufzeichnungsgeräten und Bild- oder Tonträgern gemäß §§ 54 ff. Urheberrechtsgesetz (UrhG) (Stand 1.1.2002)

2 Die Vergütungen betragen:

1. für jedes Tonaufzeichnungsgerät 1,28 EUR
2. für jedes Tonaufzeichnungsgerät, für dessen Betrieb nach seiner Bauart gesonderte Träger (Nummer 5) nicht erforderlich sind 2,56 EUR
3. für jedes Bildaufzeichnungsgerät mit oder ohne Tonteil 9,21 EUR
4. für jedes Bildaufzeichnungsgerät, für dessen Betrieb nach seiner Bauart gesonderte Träger (Nummer 6) nicht erforderlich sind 18,42 EUR
5. bei Tonträgern für jede Stunde Spieldauer bei üblicher Nutzung 0,0614 EUR
6. bei Bildträgern für jede Stunde Spieldauer bei üblicher Nutzung 0,0870 EUR
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  #3 (permalink)  
Alt 08.01.2003, 09:05
Benutzerbild von Inferno-CH
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Ort: Köniz - CH
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hmmm...das ist ja ne schöne frechheit. vielleicht betrifft euch das jetzt nicht, aber die SUISA will auch bei Guggenmusiken in Zukunft Preise für gespielte Lieder einsacken . Nun ja...ist ja egal.

Ich glaube das mit dem Bestellen in D geht auch nicht so einfach. Ist es nicht auch so, dass für importierte Medien auch diese Steuer anfällt?
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  #4 (permalink)  
Alt 08.01.2003, 14:03
Benutzerbild von rdx
rdx rdx ist offline
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Ort: CH
Beiträge: 640
hm, das wegen der guggenmusik hab ich auch gelesen zum glück bin ich kein fasnachtsgänger.. aber das leuchtet mir irgendwie noch ein, dass die gugger zahlen müssen, wenn sie ein _cover_ eines suisa-songs spielen. aber ansonsten ist es unsinn..

sowieso, die suisa beschäftigt sich mit _musik_. wieso bitte haben sie das recht, geld auf normalen _daten_ zu verlangen?! aber eben, was soll man tun..
uns wird ja sowieso überall mehr geld abgeknöpft, da macht das auch nichts mehr aus..
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ahja, hie darfme de kes richtigs dütsch schribe (wie ig iz)! vor signatur het niemer öpis gseit ;-)
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  #5 (permalink)  
Alt 08.01.2003, 14:34
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Beiträge: 95
@redwood
hast ja recht, aber die Abgaben in D sind verschwindend klein im Gegensatz zur CH.

@Inferno
Bei komerziellen Guggen-Veranstaltungen wurde vom Organisator schon immer SUISA-Gebühren abgedrückt.
siehe: http://www.suisa.ch/cgi-bin/engine/h...&id=281&flash=

Wenn du in D als Privatkunde bestellst, hast du gute Chancen, dass der Zoll dein Packet gar nicht erst beachtet.

@dn2k
Zahlen müssen die Guggen sowieso nur, wenn es sich um komerzielle Veranstaltungen(mit Eintritt, bewirtschaftung,...) handelt beim normalen durch die Häuser ziehen müssen sie nix abdrücken.
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  #6 (permalink)  
Alt 08.01.2003, 14:39
Benutzerbild von Inferno-CH
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hmmm...na denn. muss mir auch überlegen in D zu bestellen, aber dann grad ne assenbestellung. Ist wer dabei?
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  #7 (permalink)  
Alt 08.01.2003, 14:39
Benutzerbild von tao-bee
Administrator
 
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Beiträge: 3.684
Re:

Zitat:
Original von cosimo
Wenn du in D als Privatkunde bestellst, hast du gute Chancen, dass der Zoll dein Packet gar nicht erst beachtet.
meinst du das nun im bezug auf daten-cd\'s / dvd\'s oder allgemein?
ich habe mir kürzlich paar t-shirts reingezogen, satte 12.- zoll drauf, danke dem gwk
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  #8 (permalink)  
Alt 08.01.2003, 15:03
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das mit dem Zoll kommt auf die grösse an.
Ich hab relativ viele DVD aus Übersee bestellt: bei kleinen Packeten (Amaray, digipack) hat Zoll nix gemacht, aber bei grösseren Boxen meist schon. (die schw**** haben zoll für die lotr bx genommen!!!)
Unter einem bestimmten Wert werden Waren glaube ich nicht kontrolliert.
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Alt 12.01.2003, 05:55
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...hat denn keiner einen sehr guten Bekannten in der BRD, der dass schicken könnte?? Als normales Päckchen?? Und dann natürlich keine Massenbestellung, eben normale Päckchen....Ich habe schon sooft Päckchen von meiner Family bekommen und noch nicht eines wurde geöffnet....der Zoll wurde so schon so oft beschissen, dass Pech, dass genau so ein Paket genauer kontrolliert werden könnte ist eher geringer...die suchen anderes in anderen Sachen...man kann es ja auch "gebraucht machen", Verpackung abnehmen und ein "Zettel" dazu ..."Hast Du letztes mal hier vergessen..."etc...
dass mit den Gebühren war ja schon lange klar...wurde ja genug gemotzt über die "Schwarzbrenner"

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  #10 (permalink)  
Alt 12.01.2003, 21:46
ggh ggh ist offline
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Beiträge: 168
Der muss dann aber recht hohes porto zahlen während dies bei manchen versandshops verschwindend klein ist
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  #11 (permalink)  
Alt 12.07.2007, 10:03
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Beiträge: 1.099
Zitat:
[] heise online - Abgabe auf digitale Speichermedien in der Schweiz kommt doch

Das Schweizer Bundesgericht hat Beschwerden gegen die bereits im Januar
2006 beschlossene Urheberrechtsabgabe auf Speichermedien für audiovisuelle Abspielgeräte zurückgewiesen. Die Berechnungsgrundlagen der Abgaben sind allerdings schwer nachvollziehbar.
Quelle: heise online

Geändert von netpython (12.07.2007 um 10:12 Uhr)
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